Vorbemerkungen (Stand 2019):


Grundsätzlich unterliegen alle Mitglieder der Wirtschaftskammern der Umlagenpflicht. Die Kammerumlage 1 (KU1) ist jedoch erst dann zu entrichten, wenn der Nettoumsatz im Kalenderjahr mehr als 150.000 € beträgt.

Die Bemessungsgrundlage ist die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer bzw. auf den Unternehmer übergegangene Umsatzsteuer (Reverse Charge), Einfuhrumsatzsteuer und Erwerbsteuer.
Ab dem 1.1.2019 wird die Umsatzsteuer auf Investitionen des Anlagevermögens nicht mehr in die Bemessungsgrundlage der KU 1 einbezogen. Die Regelung bezieht sich auf das gesamte Anlagevermögen und unterscheidet nicht zwischen neuen und gebrauchten Wirtschaftsgütern und gilt auch für geringwertige Wirtschaftsgüter gemäß § 13 EStG (Einkommensteuergesetz).  

Umsatzsteuerbeträge für Firmenfahrzeuge (Pkw, Kombi, Krafträder) die aus umsatzsteuerlicher Sicht dem Unternehmen nicht zugeordnet sind, zählen seit jeher nicht zur KU 1 -Bemessungsgrundlage und sind nicht von der Novellierung betroffen. Die auf Anlagevermögen lastende Umsatzsteuer kann aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten resultieren.

Die zweite wesentliche Neuerung bei der KU 1 ist die Senkung des Hebesatzes von 0,3 % auf 0,29 % bis zu einer Bemessungsgrundlage von 3 Mio. € sowie die Einführung eines degressiven Staffeltarifs, sodass mit steigender Bemessungsgrundlage die relative Belastung durch die Umlage sinkt.

Übersteigt die Bemessungsgrundlage 3 Mio. € wird der Hebesatz für den übersteigenden Teil um 5 % gekürzt, d.h. auf 0,2755 % reduziert. Übersteigt die Bemessungsgrundlage 32,5 Mio. € wird der Hebesatz für den übersteigenden Teil um 12 % gekürzt. Der Hebesatz beträgt für den EUR 32,5 Mio. übersteigenden Teil der Bemessungsgrundlage nur mehr 0,2552 %.


In der Datenpräsentation werden die Konten dargestellt, deren Beträge in die Berechnung der Kammerumlage einfließen. Zur Unterstützung der Berechnung stellt die BASL GmbH entsprechende Bilanzauswertungen (Kammerumlage (KU 1) und Kammerumlage Vorsteuerkonten) zur Verfügung.

Voraussetzung für die Vollständigkeit der Übersicht ist die korrekte Zuordnung der UVA-Kennziffern zu den Sachkonten.

Mit Hilfe der gezeigten Daten können die jeweiligen Konten den Bereichen der Bilanzauswertung zugeordnet werden.


Zu den einzelnen Spalten gibt es Tooltips, welche den Inhalt erläutern. Einfach mit der Maus über den Spaltenkopf fahren.


Hinweise zur Bilanzauswertung Kammerumlage KU 1:


Die durch die BASL GmbH zur Verfügung gestellte Bilanzauswertung dient lediglich als Beispiel und stellt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit!

Mit der Auswertung werden die Bewegungen der Vorsteuerkonten zusammengefasst. Die Auswertung dient als Datensammlung für die KU-Berechnung.

Anwender müssen im Vorfeld sicherstellen, dass die Vorsteuerkonten vollständig und richtig zugeordnet sind.